Berlin, 09.07.2003 - Verteidigungsminister Dr. Peter
Struck hat über die Weiternutzung des Truppenübungsplatzes und
Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock entschieden
Verteidigungsminister Dr. Peter Struck hat entschieden, dass der
Truppenübungsplatz und Luft-Boden-Schießplatz Wittstock auch weiterhin
militärisch genutzt wird. Den betroffenen Gemeinden bzw. Ämtern im Land
Brandenburg wird ein Bescheid über Art und Umfang der künftigen Nutzung in den
nächsten Tagen zugestellt. Die Landesregierungen von Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern wurden vorab informiert.
Der 11.899 ha große, im Nordwesten des Landes Brandenburg gelegene
Truppenübungsplatz Wittstock ist für das kontinuierliche Üben der Luftwaffe
unverzichtbar. Allein durch die Nutzung des dort vorhandenen
Luft-Boden-Schießplatzes können die Luftfahrzeugbesatzungen ihre
Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft im Rahmen kurzfristig abrufbarer
Kriseneinsätze aufrechterhalten. Die besonderen Gegebenheiten des Platzes
bieten darüber hinaus ideale Übungsbedingungen für eine realitätsnahe
Ausbildung.
Unter Berücksichtigung der von den Gemeinden eingereichten Stellungnahmen hat
die Luftwaffe das Betriebskonzept für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock
angepasst. Die Abwurfziele für die nicht explosive Übungsmunition wurden so
gewählt, dass die zu fliegenden Platzrunden für Standardverfahren vollständig
innerhalb des Platzareals liegen, und Überflüge von Ortschaften sowie der
Mecklenburgischen Seenplatte dabei vermieden werden. Die Einwände der
betroffenen Gemeinden wurden soweit wie möglich berücksichtigt. Der Umfang der
geplanten Ausbildung wurde auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt.
Der Luft-Boden-Schießplatz soll für maximal 1.700 Einsätze im Jahr genutzt
werden. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, während der gesamten
Sommerferien im Land Brandenburg sowie zwischen Weihnachten und Neujahr wird
der Platz nicht beflogen. Darüber hinaus wird eine Mittagspause von
ca. 2 Stunden eingerichtet. Für die begrenzte Anzahl von Nachtflügen
gelten weitergehende Einschränkungen.
Mit der großen Anzahl von militärischen Auflagen wird sichergestellt, dass
neben der Notwendigkeit zur Weiternutzung dieses Platzes auch die Belange der
Anrainergemeinden und der Bevölkerung sowie des Umweltschutzes angemessen
Berücksichtigung finden.